Geburtsurkunde · Beglaubigte Übersetzung
Bestellen Sie gleich hier eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde aus dem Deutschen ins Englische oder umgekehrt
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- Keine Vorkasse (Bezahlung gegen Rechnung)
- Anerkannt durch Ämter und Behörden
Beglaubigte Übersetzung
Ihrer Geburtsurkunde
Ihre Vorteile im Überblick
Sie möchten Ihre Geburtsurkunde beispielsweise für Ihre Einbürgerung oder Eheschließung zum fairen Preis von Deutsch zu Englisch oder umgekehrt übersetzen und beglaubigen lassen? Gern erstellt SL·Translations eine solche beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde für Sie für den internationalen Urkundenverkehr. Kompetent, zuverlässig, schnell. Hohe Qualität bei fairen Preisen sowie die Anerkennung durch deutsche Behörden wie beispielsweise das Standesamt, aber auch alle Gerichte ebenso wie alle offiziellen Stellen im englischsprachigen Ausland sind garantiert.
- Anerkannt durch Standesamt und andere Behörden
- Geeignet für den internationalen Urkundenverkehr
- Priorisierter Versand mit Sendungsvefolgung
- Keine Vorkasse, sichere Zahlungsarten (Überweisung, PayPal)
- Schnelle Bearbeitung (3 bis 5 Werktage)
- Special Feature: rechtssichere e-Signatur
Inhalt
- Ein wichtiges Dokument: Ihre Geburtsurkunde
- Wofür Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde benötigen
- Echtheitsnachweis für eine Geburtsurkunde: Apostille oder Legalisation
- In diesen Lieferformaten erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung
- Beglaubigte Übersetzung im Document Shop bestellen
- Wie Sie Ihre beglaubigte Übersetzung bezahlen
- Sonderangebote:
- Deutsche Geburtsurkunde
- Britsche Geburtsurkunde
- Andere englischsprachige Geburtsurkunden
- Wichtig: Diese Punkte müssen Sie vorab klären
- Alle Festpreisangebote
Geburtsurkunde: Standesamtliche Bescheinigung einer Geburt
Angaben in der Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde – das vom Standesamt ausgestellte Dokument zur Beurkundung einer Geburt – enthält die wichtigsten Informationen zu diesem so bedeutsamen Ereignis, mit dem ja schließlich das große Abenteuer Leben für jeden von uns beginnt.
Die Pflichtbestandteile der deutschen Geburtsurkunde sind vom Personenstandsgesetz (PStG)Auf dem Internetportal nachlesen § 59 Geburtsurkunde vorgegeben. Die wichtigsten Informationen zu einer Geburt, die in der Geburtsurkunde enthalten sein müssen, sind:
- Vor- und Familiennamen
- Geschlecht
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Nachnamen der rechtlichen Eltern
- Religionszugehörigkeit (sofern eingetragen)
Nicht aufgenommen in die deutsche Geburtsurkunde werden auf Verlangen die Angaben unter den Punkten 2., 4. und 5.
Deutsche Geburtsurkunde vor 2009: Die Abstammungsurkunde
Für deutsche Geburtsurkunden, die vor 2009 ausgestellt wurden, gibt es übrigens einen bedeutenden Unterschied bezüglich der Pflichtbestandtteile:
Das vormals ausgestellte Formblatt E 2 nämlich gibt Auskunft über die biologischen Eltern. Entsprechend trägt es den inhaltlich treffenden Titel Abstammungsurkunde. Mit der Reform des Personenstandsrechts Ende 2008 jedoch wurde dieses Format abgeschafft. Geburtsurkunden, die seither ausgestellt wurden, weisen nun ausnahmslos die rechtlichen Eltern aus. Im Falle einer Adoption wären dies also die Adoptiveltern und nicht die leiblichen, wie dies in der Abstammungsurkunde noch der Fall war.
Ihre ausländische, englischsprachige Geburtsurkunde
In englischsprachigen Geburtsurkunden finden sich in Abhängigkeit davon, ob es sich um ein long oder short form birth certificate handelt, neben den vorstehenden Angaben regelmäßig auch Einzelheiten zu Beruf beziehungsweise Tätigkeit der Eltern, das Datum der Eheschließung sowie die Geburtsorte der Eltern. Auch die genaue Uhrzeit der Geburt sowie andere Kinder aus derselben Ehe sind in der langen Fassung englischsprachiger Geburtsurkunden enthalten.
Die lange Fassung der englischsprachigen Geburtsurkunde ist in der Regel dasjenige Dokument, das bei dem Standesamt oder der Behörde, bei der die Geburt ursprünglich angemeldet wurde, hinterlegt ist.
Wann eine Geburtsurkunde gebraucht wird: Beispiele
Für diese Zwecke müssen Sie Ihre Geburtsurkunde vorlegen
Beispiele für die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde beim Ämtern und Behörden
Die Geburtsurkunde ist für eine Reihe von amtlichen beziehungsweise personenstandsrechtlichen Anliegen bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Eine Geburtsurkunde beziehungsweise deren beglaubigte Übersetzung ist zum Beispiel erforderlich für folgende Zwecke:
- Antrag auf Einbürgerung
- Heirat im Ausland
- Standesamtliche Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Eheschießung in Deutschland mit einem ausländischen Partner
- Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Beantragung von Mutterschaftshilfe
- Vaterschaftsanerkennung
- Beantragung des Sorgerechts bei unverheirateten Vätern
- Beantragung eines Kinderreisepasses
- Auslandsreise mit einem minderjährigen Kind
- Beantragung von Kindergeld oder Kinderzuschlag
- Beantragung von Elterngeld oder ElterngeldPlus
- Rentenantrag
- Anmeldung eines Wohnsitzes im Ausland
- Eröffnung eines Bankkontos für ein Kind oder Enkelkind
- Zuzug aus dem Ausland
- Anmeldung eines Wohnsitzes im Ausland
Beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde
Deutsche Geburtsurkunde für die Verwendung im Ausland übersetzen lassen
Wenn Ihre Geburtsurkunde aus Deutschland stammt und behördlicherseits im englischsprachigen Raum verlangt wird, benötigen sie in aller Regel eine beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments in die englische Sprache. Einzige Ausnahme: Ihnen liegt eine internationale Geburtsurkunde vor, die neben anderen Sprachen auch in Englisch abgefasst ist. In einigen Fällen genügt dies schon.
Ausländische Geburtsurkunde für die Verwendung in Deutschland übersetzen lassen
Umgekehrt müssen Sie Dokumente, die in Englisch verfasst sind, zur Vorlage bei deutschen Behörden ausnahmslos von öffentlich bestellten, allgemein ermächtigten, vereidigten oder beeidigten Übersetzern ins Deutsche übersetzen und beglaubigen lassen.
Beispiel 1: Anmeldung einer Eheschließung
Wenn Sie beispielsweise Ihren ausländischen Partner in Deutschland heiraten möchten, können Sie u. a. beim Standesamt Düsseldorf online nachlesen, dass Ihre ausländischen Unterlagen einschließlich einer aktuellen Abschrift aus dem Geburtenregister ausnahmslos im Original zusammen mit einer deutschen Übersetzung einzureichen sind. Dabei muss die Übersetzung zwingend durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer bestätigt sein.
Falls Ihre Urkunde mehrsprachig ausgestellt und auch in Deutsch abgefasst ist sowie darüber hinaus aus einem Land der EU stammt, ist eine Übersetzung unter Umständen nicht erforderlich. Klären Sie dies am besten vorab mit Ihrem Wohnsitzstandesamt.
Beispiel 2: Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
Bei der Geburt eines Kindes im Ausland kann diese auf Antrag im Geburtenregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt werden. Auch hierfür müssen Sie die Geburtsurkunde im Original zusammen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung vorlegen.
Eine übersichtliche Auflistung aller Unterlagen, die Sie für die Beurkundung einer Auslandsgeburt einreichen müssen, finden Sie bei Germany.info, einer gemeinsamen Publikation des Pressereferats der Deutschen Botschaft Washington, des Deutschlandzentrums und der acht deutschen Generalkonsulate in den USA.
Beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde direkt bestellen
Kompetent, zuverlässig, schnell
Eine solche beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde, die allen gesetzlichen Vorgaben – insbesondere § 39 JustG NRW (Bestätigung der Übersetzung) – genügt und die für alle standesamtlichen wie auch andere behördliche Zwecke geeignet ist, erstellt SL·Translations sehr gern für Sie! Kompetent, zuverlässig und schnell können hier einige bereits früher bearbeitete Geburtsurkunden von einer gerichtlich ermächtigten Übersetzerin und Dolmetscherin für die englische Sprache sowohl für die internationale Anerkennung durch ausländische Ämter und Gerichte wie auch für die Vorlage bei der zuständigen Behörde in Deutschland übersetzt und beglaubigt werden. Lesen Sie weiter unten, wie zufrieden [simple_tooltip content=“Lesen Sie hier, wie zufrieden frühere Kundinnen und Kunden mit der Qualität der Übersetzung, dem Service sowie dem Preis-/Leistungsverhältnis insgesamt waren“]frühere Kundinnen und Kunden[/simple_tooltip] sich über Qualität, Service und Preis-/Leistungsverhältnis geäußert haben.
Englischsprachige Geburtsurkunden
Weiter unten auf dieser Seite finden Sie eine Reihe von Angebotskärtchen zu Geburtsurkunden aus Ländern, die Sie im Document Shop direkt bestellen können. Dies sind derzeit:
- Australien
- Großbritannien
- Irland
- Kenia
- Neuseeland
- USA
Auslandsbeglaubigung: Apostille oder Legalisation für Ihre Geburtsurkunde
Auslandsbeglaubigung für eine deutsche Geburtsurkunde
Wenn Sie eine deutsche Geburtsurkunde im Ausland verwenden möchten, muss diese möglicherweise besonders beglaubigt werden. Für bestimmte Länder und Zwecke nämlich kann eine zusätzliche Auslandsbeglaubigung für die Geburtsurkunde selbst oder die beglaubigte Übersetzung oder aber gar für beides erforderlich sein.
Ob dies auch für Ihr Ziel zutrifft, kann Ihnen am besten die Stelle sagen, für die Ihre beglaubigte Übersetzung bestimmt ist, oder aber die Auslandsvertretung Ihres Ziels hier in Deutschland (Konsulat oder Botschaft). Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes erfahren Sie alles, was Sie über den internationalen Urkundenverkehr wissen müssen, unter anderem auch, welches die für Sie zuständige Apostille-Behörde in Deutschland ist.
Auslandsbeglaubigung für eine ausländische Geburtsurkunde
Damit Ihre ausländische Urkunde in Deutschland anerkannt wird, müssen Sie ebenfalls oftmals einen Nachweis über deren Echtheit beibringen. Dies geschieht je nach Land bzw. völkerrechtlicher Vereinbarung in Form einer Apostille oder Legalisation. Insbesondere Geburtsurkunden aus den USA, Australien und Neuseeland beispielsweise sind regelmäßig mit einer Haager Apostille verbunden. Ob Sie diese dann zusammen mit Ihrer Geburtsurkunde übersetzen lassen müssen, hängt allein vom Ermessen der zuständigen Behörde ab, sprich Sie sollten dies immer vorab klären, wenn Sie nicht sicher sind.
